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  • Umsatzsteuerbefreiung beantragen - wie geht das?

    Eine Info-Veranstaltung für künstler:innen und Kunst-Pädagog:innen

    Im theaterkontor, Schildstr. 21, 28203 Bremen

    Der Senator für Kultur kann für bremische Akteur:innen die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 20a, §4 Nr. 21b und §4 Nr. a bb Umsatzsteuergesetz bescheinigen. Es ist dann in einem zweiten Schritt das Finanzamt, das von der Umsatzsteuer befreit.

    Wie es genau funktioniert und was ihr dabei beachten müsst, erzählt euch Tabea Nicolaysen, Mitarbeiterin des Senators für Kultur am 17. Februar von 10-11.30 Uhr. Es gibt Zeit für Fragen zu dem Thema!

    Anmeldung bitte über das unten stehende Feld!
    • Montag, 17. Februar 2025, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
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    Veröffentlicht am 10. Dez 2024 um 14:26 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 10. Dez 2024 um 14:26 Uhr)
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