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  • honoraruntergrenze

    BFDK VERABSCHIEDET NEUE empfehlung

    Bereits seit 2015 gibt der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) Empfehlungen zu einer Honoraruntergrenze freischaffend arbeitende Akteur:innen in den freien darstellenden Künste heraus. In ihrer Höhe orientieren sich die Empfehlungen am Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). 2017 wurde mit der Aktualisierung des NV Bühne auch die Honoraruntergrenze erstmals angehoben. Auf der Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 wurde aufgrund der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrag (NV) Bühne ab der Spielzeit 2022/2023 erneut eine Anhebung der Honoraruntergrenze beschlossen. Die aktuellen Empfehlungen lauten:

    Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte 
    Monat: 3.600 Euro 
    Woche: 830 Euro 
    Tag: 165 Euro 
    Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro
     
    Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte 
    Monat: 3.100 Euro 
    Woche: 715 Euro 
    Tag: 140 Euro 
    Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro 

    Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger:innengehalt in den darstellenden Künsten und wird daher Menschen mit längerer Berufserfahrung nicht gerecht. Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf spezifische Situation der Akteur:innen eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell.

    • Es wurden keine Eventzeiten gefunden.
    Veröffentlicht am 8. Jan 2023 um 12:00 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 1. Dez 2022 um 12:33 Uhr)
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