Der Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen
Das Verfahren für die Projektmittelvergabe 2025 ist geöffnet! Die Frist ist der 30.09.24.
Neu: Der Senator für Kultur nimmt in diesem Verfahren auch bereits Anträge für die Projektmittel 2026 entgegen. Voraussetzung für eine Bearbeitung bereits in diesem Verfahren ist die mit dem Antrag erklärte Absicht, das Jahr 2025 für die Einwerbung weiterer Drittmittel (Bund, Stiftungen etc.) zur Umsetzung des Projekts 2026 zu nutzen. Die Entscheidung, ob das Projekt für 2026 vorgemerkt wird, trifft die Jury, maßgebliches Kriterium ist zusätzlich zu der fachlich-inhaltlichen Jurybewertung, ob die Jury der Einwerbung von Drittmitteln realistische Chancen einräumt. Die Vormerkung für 2026 erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können.
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Das Verfahren für die Förderung Junge Szene Subkultur ist geöffnet! Die letzte Frist für dieses Jahr ist der 16.08.24.
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Fonds Darstellende Künste
Der Fonds Darstellende Künste hat im Herbst 2023 neue Förderprogramme veröffentlicht. Hier sind die kommenden Fristen:
- Produktionsförderung: 02.09.2024
- Wiederaufnahmeförderung: 07.10.2024
- Netzwerkförderung: 05.09.2024
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Dachverband Tanz Deutschland
DIS-TANZEN ist Teil des Hilfsprogramms Tanz, das im Rahmen von NEUSTART KULTUR, einer Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, gefördert wird.
Mit dem Förderprogramm DIS-TANZEN unterstützt der Dachverband Tanz Deutschland e.V. den Wiederbeginn künstlerischer und tanzpädagogischer Tätigkeit. Das Förderprogramm gliedert sich dabei in zwei Förderbereiche: DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbständige Tanzschaffende, die Impulsförderung DIS-TANZ-IMPULS unterstützt Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen.
Aktuell ist keine Antragstellung möglich.
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tanz:digital stärkt Tanzkünstler:innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen und Erprobung neuer technischer Mittel. Ziel von tanz:digital ist der sukzessive Aufbau eines modularen Netzwerks von Ballett- und Tanztheaterensembles sowie Künstler:innen, in dem auch neu entwickelte und innovative choreografische Formate für mediale Tanzproduktionen geteilt und Live-Aufführungen (On-Demand) per Stream angeboten werden. Dabei sollen neue virtuelle Realitäten, 3D- oder 360-Grad-Aufnahmen sowie begleitende Dokumentationen und der Blick hinter die Kulissen den Tanz als immersives und interaktives Online-Erlebnis stärken.
Aktuell ist keine Antragstellung möglich.
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Joint Adventures - Förderprogramm NPN-Stepping out
Mit dem Modul NPN-STEPPING OUT im Rahmen des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ sollen nicht-theatrale, analoge, mediale und digitale öffentlichen Räume, sowie noch neu zu denkende oder zu erfindende performative Szenenflächen und Aktionsfelder für den Tanz (neu) erschlossen werden, um die durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Präsentationswege für den Tanz zu erweitern und damit künstlerische Praxis und Beschäftigung wieder zu ermöglichen. Als mögliche Forschungsrichtungen dienen die Begriffe der „Liveness“ und der „Interaktion“, die genuin die Kunstform Tanz bestimmen und ihre Realisierung wie Befragung im analogen, medialen und digitalen Raum.
Antragsstellung ist für Einzelkünstler:innen, Tanzdozent:innen, Tanzensembles, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Produktionsbüros und Tanznetzwerke, natürliche und juristische Personen
Aktuell ist keine Antragstellung möglich.
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Fonds Soziokultur
Allgemeine Projektförderung
Die Allgemeine Projektförderung ist das Förderprogramm für konkrete Projektvorhaben. Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«. Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler:innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.
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Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Die nächste Antragsfrist ist der 31.01.25.
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