honoraruntergrenze
BFDK VERABSCHIEDET NEUE empfehlung
Bereits seit 2015 gibt der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) Empfehlungen zu einer Honoraruntergrenze freischaffend arbeitende Akteur:innen in den freien darstellenden Künste heraus. In ihrer Höhe orientieren sich die Empfehlungen am Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne). 2017 wurde mit der Aktualisierung des NV Bühne auch die Honoraruntergrenze erstmals angehoben. Auf der Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 wurde aufgrund der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrag (NV) Bühne ab der Spielzeit 2022/2023 erneut eine Anhebung der Honoraruntergrenze beschlossen. Die aktuellen Empfehlungen lauten:
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro
Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger:innengehalt in den darstellenden Künsten und wird daher Menschen mit längerer Berufserfahrung nicht gerecht. Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf spezifische Situation der Akteur:innen eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell.
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Veröffentlicht am 8. Jan 2023 um 12:00 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 1. Dez 2022 um 12:33 Uhr)
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