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  • UMSATZSTEUERBEFREIUNG BEANTRAGEN - WIE GEHT DAS?

    EINE INFO-VERANSTALTUNG FÜR KÜNSTLER:INNEN UND KUNSTPÄDAGOG:INNEN

    Im theaterkontor, Schildstr. 21, 28203 Bremen

    Der Senator für Kultur kann für bremische Akteur:innen die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 20a, §4 Nr. 21b und §4 Nr. a bb Umsatzsteuergesetz bescheinigen. Es ist dann in einem zweiten Schritt das Finanzamt, das von der Umsatzsteuer befreit.

    Wie es genau funktioniert und was ihr dabei beachten müsst, erzählt euch Tabea Nicolaysen, Mitarbeiterin des Senators für Kultur am 14. Februar von 11-12.30 Uhr. Es gibt Zeit für Fragen zu dem Thema!

    Anmeldung bitte über das unten stehende Feld!
    • Wednesday, 14. February 2024, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
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    Veröffentlicht am 12. Dez 2023 um 16:35 Uhr (Zuletzt Bearbeitet am 12. Dez 2023 um 16:35 Uhr)
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